Infos zum „Multiterminal-Hub“

Die Planung

Die Energiewende ist die nachhaltige Versorgung von Wirtschaft und Gesellschaft mit Energie wie Strom und Wärme aus nachhaltig nutzbaren, erneuerbaren oder regenerativen Quellen. Sie ist der Weg aus der Klimakrise und befreit uns von der Abhängigkeit von atomaren und fossilen Energieträgern. Bis 2045 soll das Energiesystem klimaneutral funktionieren und arbeiten. Dazu sollen bereits 2030 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen. Die Politik hat den Netzausbau beschlossen, um den grünen Strom aus Windkraft vom Norden in den Süden Deutschlands zu transportieren.

Im Rahmen der Energiewende veröffentlichte die Bundesnetzagentur (BNetzA) Ende 2023 ihre Präferenzräume für den Ausbau der Hochspannungs- Gleichstrom-Übertragungstrassen (HGÜ) des OstWestLinks (DC40, 600 km) und des NordWestLinks (DC41, 700 km). Demnach sollen die beiden unterirdischen Trassen in der Region am Gehrdener Berg zusammenkommen und dort in einem Gleichstrom-Drehkreuz (Hub) verbunden werden. Für den Bau des sogenannten „Multiterminal-Hubs“ wird der Vorhabenträger TenneT zeitnah ganz konkret eine geeignete Fläche suchen. Gebaut werden sollen dort unter anderem 10 bis zu 30 Meter hohe Hallen auf einem Terrain von 40 Hektar.

Unsere Kritik

Bitte klicke in unserem interaktiven Schaubild auf eine Kachel, um weitere Informationen zu erhalten:

Schutz der einzigartig vielfältigen Natur und Landschaft

Das Calenberger Land ist Lebensraum für Mensch, Flora und Fauna – das Calenberger Land ist unsere Heimat. Der Bau des Multiterminal-Hub am Gehrdener Berg verändert diesen Schutzraum für alles Leben nachhaltig und zerstört das Landschaftsbild der Calenberger Börde. Wir Anwohner sehen uns als Bewahrer des Landschaftsschutzgebietes Calenberger Börde und setzen uns für den Erhalt dieser einzigartig vielfältigen Kulturlandschaft ein. In der Region Hannover ist die Calenberger Börde ein stark frequentiertes Naherholungsgebiet.

Keine Beeinträchtigung der Wasser- und Trinkwasserversorgung

Das gesamte für die beiden Trassen (DC40 und DC41) und den HUB ausgewiesene Verlaufs- und Präferenzgebiet ist nicht nur Landschaftsschutzgebiet sondern auch Wasserschutzgebiet.

Die zentralen Aufgaben der Wasserwirtschaft von Bund, Ländern und Gemeinden sind die Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung, die Verbesserung der Wasserqualität sowie der Schutz der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes. Die in der Calenberger Börde liegenden Brunnenanlagen sind von besonderer Bedeutung für die regionale Trinkwasserversorgung.

Das Wasserschutzgebiet wird vorhabensbedingt durch Flächenversiegelungen, Drainagewirkung der Kiesbettung und nicht zuletzt Bodenerwärmungen durch die Kabeltrassen beeinträchtigt.

Eine aktive Absenkung des Grundwasserspiegel könnte ebenfalls Folge sein sowie der Fortgang der Schädigungen des Gehrdener Waldes. Die Hochwassergefährdung für Redderse könnte sich aufgrund der Flächenversiegelungen verschärfen.

Schutz und Erhalt des fruchtbaren Lößbodens

Lößboden ist der fruchtbarste Boden Deutschlands und Grundlage für den Ackerbau im Calenberger Land. Für die Landwirtschaftsbetriebe ist das Calenberger Land Erwerbsquelle – für die Landwirte Lebensunterhalt. Deutschland zählt zu den größten Agrarproduzenten (Obst/Gemüse); Deutschlands Ackerflächen sind das Fundament für die Versorgung der Bevölkerung.

Der Bau des Multiterminal-Hubs führt mit seiner großflächigen Versiegelung auf 40 Hektar zu massiven Agrareinbußen. Darüber hinaus können tiefwurzelnde Nutzpflanzen in den Trassenabschnitten nicht angebaut werden.

Löß stammt aus der letzten Eiszeit. Aufgrund der hohen Fruchtbarkeit der 1- 2 m dicken Lößauflage wird dieser Boden ackerbaulich sehr intensiv genutzt und dient der regionalen Versorgung der Bevölkerung. Lößböden weisen durch die gleichmässige Körnung eine hohe Verdichtungsempfindlichkeit auf und speichern pro Kubikmeter 250 l Wasser, das vollständig für die Pflanzen verfügbar ist. Das sind ca. 100 – 150 l mehr als Sand- und Tonboden speichern kann. Sie haben eine hohe Neigung zur Verschlämmung und eine sehr hohe Erodierbarkeit. Damit sind diese Böden besonders stark durch Erosion gefährdet.

Durch mechanische Zerstörung in Verbindung mit dem Trassenbau, der abgegebenen Bodenwärme der Erdkabel (bis zu 60° C in 1,3 m Tiefe) und der Versiegelung verändert der Lößboden seine Eigenschaften, was sich auf Wasserhaushalt und Erosion und somit auf die Fruchtbarkeit auswirken kann.

Während die Notwenigkeit des Baus der HGÜ-Trassen als dringende Notwendigkeit der Energieversorgung in Deutschland unumstritten ist, ist der Bau eines Hubs auf diesem Lößboden nicht akzeptabel und würde zu einem Verlust von 40 ha fruchtbarsten Ackerboden führen.

Ungeeignete Topographie am Gehrdener Berg

Die topographischen Gegebenheiten sollten das komplexe Vorhaben ohne zusätzliche Kosten ermöglichen. Die enormen Höhenunterschiede zwischen Leveste und Redderse am Gehrdener Berg stellen jedoch nicht nur baulich eine Herausforderung dar, sondern bedingen sowohl eine höhere Bauzeit als auch eine Verteuerung des Vorhabens.

Nicht vorhandene Verkehrs-/ Bauinfrastruktur

Der Standort am Gehrdener Berg verfügt über keine Verkehrs-/Bauinfrastruktur, die die Versorgung der Bauphase sicherstellt. Anfahrten über Leveste, Langreder oder Degersen bedingen aufgrund von Schwerlasttransporten zusätzliche Bau-/Sicherungsmaßnahmen sowie auch den Rückbau nach Beendigung der Bauphase.

Abgrabungen, Aufschüttungen und Umlagerungen von Boden im gesamten Arbeitsstreifen sowie Bodenverluste durch Erosion beeinträchtigen die Qualität des Bodens nachhaltig. Lärmemissionen und Unterbrechungen von Zuwegungen sind aufgrund des erheblichen Fahrzeugverkehrs im Rahmen des Materialtransportes und der Bodenarbeiten zu erwarten.

Überproportionale Einschränkung der Siedlungsentwicklung

Die Siedlungsentwicklungmöglichkeiten der Gemeinden sollten auch durch Vorhaben der Energiewende nicht maßgeblich eingeschränkt werden. Die Stadt Gehrden wird durch die geplanten 3 + 1 (Leerrohre OstWestLink – Ersatz) Trassen erheblich in ihrer Entwicklung beeinträchtigt. Das Vorhaben Hub würde diese Situation irreversibel verschärfen.

Beim bereits bestehenden hohen Verbauungs- und Zersiedlungsgrad ist eine sorgfältige Abwägung der Flächennutzung stete Herausforderung und oberstes Gebot. Durch die überproportionale Belastung der Kommune Gehrden im Rahmen der Energiewende ist auch die Siedlungsentwicklung stark betroffen und unangemessen eingeschränkt.

Keine Kritische Infrastruktur in dicht besiedeltem Gebiet

Kritische Infrastrukturen bilden das Nervensystem unserer modernen Gesellschaft und sind für die Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Funktionen, der Sicherheit, der Gesundheit und des wirtschaftlichen und sozialen Wohlergehens der Bevölkerung unverzichtbar. Sie sind in besiedelten Gebieten absolut fehlplatziert.

Angriffsziele von Sabotage-, Terror- oder auch Kriegsaktivitäten (siehe Russland/Ukraine) sind u.a. die Sektoren Energie, Lebensmittel- und Wasserversorgung. Ausfälle haben erhebliche Auswirkungen auf unser Leben. So ist auch das Regionsklinikum Hannover (Robert Koch), das eine hoch spezialisierte medizinische Schwerpunktversorgung bietet, aufgrund der Nähe – 2 km Luftlinie – mittelbar gefährdet. (Gesetz zum Schutz von KRISIS angedacht).

Vertrauens- und Akzeptanzverlust in der Bevölkerung

Die Energiewende gelingt nur als Bürgerenergiewende. Hierzu sind eine klare, offene und nachhaltige Kommunikation, sowie absolute Transparenz die maßgeblichen Erfolgsfaktoren. Dabei sind Gefährdungslagen der Bevölkerung inakzeptabel.

Es ist nachvollziehbar, dass die Anwohner am Investitionsstandort Ängste vor gesundheitlicher Beeinträchtigung (elektrische, magnetische Strahlung) haben, zumal Präzedenzfälle und Studien für das vorgesehene – in dieser Form neue – Vorhaben nicht bekannt sind.

Während die Landwirte für Ertragseinbußen sowie Bodenbeeinträchtigungen entschädigt werden, bleiben die Anwohner auf den vorhabensbedingten latenten Immobilienverlusten sitzen.

Zudem wäre es auch wünschenswert, die HGÜ-Trassen nicht 10-15 km parallel verlaufen zu lassen sondern eine Kreuzung im 90 Gradwinkel zu planen.

Für HGÜ und Hub liegen noch keine gesicherten Erkenntnisse zur Gefährdungslage vor. Erste zwei Schaltanlagen in Schleswig Holstein und Niedersachsen, die jedoch mit dem hier geplanten Ausmaß nicht vergleichbar sind, sollen 2030 in Betrieb gehen.

Offene Punkte Netzausbau

Gesetzliche Grundlagen für den Bau des Hub fehlen

NEP 2037/2045 (2023) vom 1.3.2024 und der Umweltbericht zur Bedarfsermittlung (SUP 2023-2037/2045 vom 1.5.2024) berücksichtigen zwar die Trassen DC40/DC40plus (Niedersachsen/Sachsen) und DC41 (Niedersachsen/Baden-Württemberg), aber nicht den Multiterminal-Hub, der im Kreuzungsbereich der beiden Trassen in der Region Hannover gebaut werden soll. Die SUP 2023-2037/2045 konnte die Präferenzräume für den OstWestLink (DC40/DC40 plus) als Folge unvorhergesehener Planänderungen nicht bestätigen. Die Konsultationen für den SUP durch die BNetzA fanden Ende 2023 statt, als der Standort für den Hub noch nicht festgelegt war.

Überdimensionierter Netzausbau/Zentralisierung vs. Dezentralisierung

Kernpunkte einer verfehlten Netzentwicklungsplanung sind ein zu hoher und vor allem im Hinblick auf die Kabelanbindungen zum Festland nicht realistischer Ausbau der Offshore-Windenergie und ein überholtes Strommarktmodell. Beides führt zu einem zentralistischen Ausbau der erneuerbaren Energien und vernachlässigt eine dezentrale Energiewende in Bürgerhand. Insbesondere wird keine Kosten-Nutzen- Analyse der jeweiligen Maßnahmen durchgeführt, obwohl dies europa- und verbraucherrechtlich geboten ist.

Energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Hub

Laut aktuellem NEP sollen an Land über 12000 km Übertragungsleitungen zugebaut werden, was eine Verdoppelung der Übertragungsleitungen auf 24000 km darstellt. Es stellt sich die Frage, ob nicht durch andere Maßnahmen wie z. B. Kappung der Einspeisespitzen das Ausbauvolumen reduziert und der Hub energiewirtschaftlich überhaupt erforderlich ist.

Der präferierte Standort zwischen Leveste und Redderse am Gehrdener Berg ist ungeeignet und muss daher von der BNetzA korrigiert werden

Es muss ein Alternativstandort gefunden werden, der folgende Gegebenheiten aufweist:

  1. Koordinaten für den Präferenzstandort des Hubs vor Präferenzraum Trassen festlegen
  2. Industriegewerbegebiet (Industriebrachen bevorzugt prüfen)
  3. Vorhandene Verkehrs/Bauinfrastruktur
  4. Geeignete Topografie
  5. Kein Natur-, LSG- und WSG
  6. Geringe bis keine Siedlungsdichte

Der Standort muss für den Vorhabenkomplex geeignet sein. Das kann ein Industrie-Gewerbegebiet oder ein sogenanntes Brownfield (Industriebrache) sein. Das Umfeld des Vorhabens sollte unbesiedelt sein. Natur-, Landschafts- und Wasserschutzgebiet müssen tabu sein.

Alternativstandort

Ein geeigneter Standort für das komplexe Netzausbau-Vorhaben sollte mit Blick auf die Bauphase in Autobahnnähe und im Hinblick auf einen nachhaltig ungestörten Betrieb innerhalb eines Industriegebietes gefunden werden. Bevölkerungsdichte wie auch Natur- und Landschaftsschutz und Trinkwasserschutz sind Ausschlusskriterien. Darüber hinaus ist das Verfahren „Festlegung der Trassenverläufe und damit Schaffung eines Präferenzraumes, in dem das Gleichstromdrehkreuz gesetzt wird“ dergestalt zu optimieren, indem zunächst geeignete Standorte für erforderliche Hubs gesucht werden und die Trassenverläufe dann darauf ausgerichtet werden.

Es finden Gespräche mit den Nachbarkommunen statt, um gemeinsam nach einem geeigneten Standort für den Hub im oder in der Nähe des von der BNetzA vorgegebenen Präferenzraumes zu suchen. Bereits durch Großbauten veränderte Bereiche im virtuellen Planungs-Korridor der BNetzA sind am besten für die Nachbarschaft des Hubs geeignet. Die von vielen Bürgern vorgebrachte Ansiedelung in der Nähe der Autobahn A2 (Bereich Bantorf/Groß Munzel oder Wunstorf/Kolenfeld) erscheint die Standortkriterien zu erfüllen.

Der Hub und seine Umweltauswirkungen werden laut Untersuchungsrahmen-Statistische Umweltplanung (SUP) im Umweltbericht nicht berücksichtigt und spielten somit keine Rolle bei der Festlegung der Präferenzräume. Dabei verknüpft der Hub zwei HGÜ mit einer Leistung von zwei und vier Gigawatt. Die BNetzA hätte erst eine SUP für das Hub und dann für die Verläufe der beiden Trassen durchführen müssen. Solche Planungsfehler wirken sich bei den Menschen negativ auf die Akzeptanz der Energiewende aus. Wir als BI wollen das Verfahren aus der lokalen „bottom- up“ Perspektive konstruktiv mit gestalten. Das kann nur über die lokale und regionale Verwaltung und Politik gelingen, die insbesondere in den Dialog mit der BNetzA treten muss.